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Digitaler Prüfausweis

Seit dem 1. Januar 2026 ersetzt der digitale Prüfausweis den bisherigen Papier-Prüfausweis und wird bei allen Neuanträgen sowie Anträgen auf Erweiterung oder Verlängerung automatisiert freigeschaltet/aktualisiert. Der digitale Prüfausweis kann sowohl von den Prüfer*innen selbst als auch von den beurkundenden Stellen digital abgerufen und bei Bedarf auf allen Endgeräten heruntergeladen werden. Er steht somit jederzeit auf Smartphone, Tablet oder Computer zur Anzeige oder zum Download zur Verfügung.
Bereits ausgestellte Papier-Prüfausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum. Die vorhandenen Restbestände an Papier-Prüfausweisen können noch bis zum 31. Dezember 2026 aufgebraucht werden. Während dieser Übergangsphase stehen sowohl die bisherigen Funktionen zum Druck von Papier-Prüfausweisen als auch die neue Funktion zur Generierung des digitalen Prüfausweises parallel zur Verfügung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Generierung von Prüfausweisen

Wie werde ich Sportabzeichen Prüfer*in

Als Prüfer*in für das Deutsche Sportabzeichen können Sie dann tätig werden, wenn Sie im Besitz eines gültigen Prüferausweises sind. Der Prüferauweis wird nach der Teilnahme einer Qualifizierung durch den zuständigen Stadt- und Kreissportbund kostenfrei ausgestellt. Jeder Ausweis enthält eine Identnummer, die einmalig vergeben wird und so bundesweit einer*m Prüfer*in zugeordnet ist. Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig.

Der Erwerb des Prüferausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird für die Sportart ausgestellt, für die die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen ist bzw. in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es aufgrund der bereits nachgewiesenen fachlichen Qualifikation Ausnahmen.

Für die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung ist eine zusätzliche Prüfberechtigung notwendig. Informationen zu dieser Qualifikation finden Sie im Handbuch "Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung".

Link zur Prüfberechtigung

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Sabine Becker

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Julia Schulz

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