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Info für Sportvereine in Dortmund - Insbesondere mit Kinder- und Jugendarbeit

5. Februar 2021

SSB Newsletter 2021 Nr. 1 
Vereinbarungen zum Kinderschutz (§ 72a Sozialgesetzbuch VIII) mit dem Jugendamt der Stadt Dortmund und Erstellung von Präventionskonzepten

Liebe Vereinsvertreter*innen,

seit dem 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft.
In § 72 a Achtes Buch (SGB VIII) ist im Sinne des Kinderschutzes der Tätigkeitsausschluss von einschlägig vorbestraften Personen festgeschrieben. In Vereinbarungen zwischen dem öffentlichen Träger, dem Jugendamt der Stadt Dortmund, und den Organisationen wird u. a. festgehalten, dass die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse erfolgen muss.

Weiterhin wird festgehalten, dass ein Präventionsschutzkonzept zu erstellen ist sowie das Unterschreiben eines Ehrenkodex und Schulung von Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten können, erfolgen sollte. Der Erhalt von öffentlichen Jugendfördermitteln ist mit dieser Vereinbarung verknüpft.

Das Jugendamt wird in den nächsten Tagen ein Erinnerungs- und Aufforderungsschreiben versenden, um diejenigen Sportvereine zu erreichen, die bisher noch nicht ihre Vereinbarung und ihr Präventionskonzept vorgelegt haben.

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, stehen der SSB und die Sportjugend gerne hilfreich zur Verfügung. Wir bitten Sie, unbedingt die Vereinbarung zu unterzeichnen, um so nach außen hin zu zeigen, dass sich Ihr Verein, in jeglicher Form für den Kinderschutz ausspricht. Auf unserer Homepage informieren wir unter StadtSportBund Dortmund e. V. – Erweitertes Führungszeugnis (Bereich: Startseite, Sportjugend, Kinderschutz im Sport) (ssb-do.de) zu dem Bundeskinderschutzgesetz.
Gerne würden wir mit Ihnen Projekte zur Stärkung von Kindern wie das Theaterstück „Anne Tore - sind wir stark“ organisieren und/oder die Informationsveranstaltungen und Schulungen zur Sensibilisierung durchführen.
Bitte melden Sie sich hierzu bei der Projektmitarbeiterin zum Thema „Sexualisierte Gewalt im Sport“ Ursula Weyandt unter der Email u.weyandt@ssb-do.de oder Handy unter 0176 85611343. Zurzeit können auch digitale Austausche zum Thema stattfinden.

Auch, wenn Sie keine Jugendarbeit anbieten, ist ein Schutzkonzept sinnvoll, um Handlungsunfähigkeit im Ernstfall zu vermeiden.

Mit sportlichen Grüßen die Sportjugend Dortmund

Regina Büchle                                    Ursula Weyandt
stellvertretende Vorsitzende                Beauftragte– Prävention gegen
Bildung / Bildungsreferentin                Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport

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