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Antragsverfahren Bildung u. Teilhabe – Übernahme Sportvereinsbeitrag

13. August 2018

SSB Newsletter 2018 Nr. 18

Liebe Sportsfreunde/-innen,
liebe Vereinsvertretungen,

viele Kinder und Jugendliche treiben begeistert Sport, können sich aber aus eigenen finanziellen Mitteln keine Mitgliedschaft im Sportverein leisten. Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz ermöglichen jedoch anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen diese Mitgliedschaft. Das Sozialamt übernimmt hierbei die Mitgliedsbeiträge der Sportvereine bis zu einer Höhe von 10,00 € pro Monat.

Immer wieder hat der SSB jedoch die Rückmeldung erhalten, dass die Beantragung der Leistungen eine hohe Unterstützung durch den Verein erfordert und der Ablauf nicht klar ersichtlich ist. Aus diesem Grund hat der SSB in Absprache mit dem Sozialamt Dortmund das Ablaufverfahren neu skizziert, um einen optimalen Ablauf für alle Beteiligten zu ermöglichen. Die Informationen zum Ablaufverfahren finden Sie hier.

Sportvereinen möchten wir hierzu besonders die Nutzung der Sammelabrechnung darlegen, da diese den Verwaltungsaufwand minimiert.

Mit sportlichen Grüßen
aus dem StadtSportBund Dortmund e. V.

Paul Pyka 
Projektkoordination
- Integration durch Sport
- "Sport im Ganztag"
- Aktionsplan "Sport vor Ort"
- Sportgutscheine für Erstklässler
- LSB NRW Förderprogramm 1000x1000

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