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Datenschutz im Sportverein – fangen Sie an!

20. April 2018

Durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25.05.2018 werden die wesentlichen datenschutzrelevanten Bestimmungen vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in die DS-GVO verlagert. Viele Verantwortliche in den Vereinen sind nun aufgrund der sehr hohen Bußgelder der DS-GVO aufgeschreckt.

Inwiefern ehrenamtlich geführte Vereine tatsächlich von diesen Bußgeldern betroffen sind, wird erst die Praxis zeigen. Damit es erst gar nicht soweit kommen kann, fangen Sie an, sich mit dem Datenschutz in ihrem Verein zu beschäftigen und dokumentieren Sie dies. Auch wenn noch nicht alles perfekt ist zu Beginn, sind die personenbezogenen Daten zu schützen.            

Was sind personenbezogene Daten?

Name und Anschrift; Geburtsdatum; Eintrittsdatum; Bankverbindung, aber auch sportliche Leistungen, Platzierungen in Wettbewerben und dergleichen.
Oft werden im Sportverein weitere Daten erhoben wie die Telefonnummer, der Beruf und die E-Mail-Adresse. Auch diese gehören zu den Informationen über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines bestimmten Menschen, die Sie schützen müssen. Dies gilt für Informationen jedweder Art, also für Schrift-, Bild- und Tonaufnahmen.

Wo bekommen wir Beratung und Unterstützung?

Die Anforderungen zum Thema Datenschutz sind sehr komplex und lassen sich leider nicht in einem einfachen Fahrplan für alle Vereine abbilden. Die Strukturen und die personellen Voraussetzungen der Sportvereine sind so unterschiedlich, dass eine individuelle Beratung der sicherste Weg ist. Erste Informationen erhalten Sie auf der VIBSS-Seite des LSB NRW unter:
http://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/datenschutz.
Auf dieser Seite finden Sie sehr viele Informationen und einige Musterschreiben zu den verschiedenen Themen.
Für eine individuellere Lösung können Sie eine VIBSS Beratung des Landessportbund NRW e. V. in Anspruch nehmen. Der StadtSportBund Dortmund wird im zweiten Halbjahr ein Kurz- und Gut Seminar zu dem Thema anbieten. Sobald er Termin bestätigt ist, werden wir über unsere Homepage und per Newsletter darüber informieren.
Der Landessportbund NRW e. V. trägt den gestiegenen Anforderungen des Bundesdatenschutz-gesetzes in der Form Rechnung, dass er - dem Gesetz entsprechend - eine Gesamtdatenschutz-beauftragte bestellt hat. Gesamtdatenschutzbeauftragte: Frau Nasanin Bahmani, E-Mail: lsb.nrw@bcdigital.de, Telefon: 0251/53958482, Von-Vincke-Str. 5 - 7, 48143 Münster. Dort können Sie auch erste Fragen stellen.

Erste Schritte und worauf Sie achten sollten:

• Der Zugriff auf personenbezogene Daten darf grundsätzlich nur Menschen gewehrt werden, die eine Datenschutzerklärung unterschrieben haben, in der sie sich zu einem gesetzeskonformen Umgang verpflichten.
• Personenbezogene Daten dürfen nicht unverschlüsselt versendet werden und auch nicht auf privaten Rechnern gespeichert werden.
• Von jedem neuen Mitglied müssen Sie sich unterschreiben lassen, dass Sie die personenbezogenen Daten für alle nötigen Vereinsangelegenheiten nutzen dürfen
• Von den alten Mitgliedern sollten Sie einen entsprechenden Vordruck ebenfalls unterschreiben lassen.
• Sind in Ihrem Verein mindestens zehn Personen mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt, dann haben Sie nach dem BDSG einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Weitere Anregungen und Informationsquellen:

• Informationen im Internet sind grundsätzlich mit Vorsicht zu betrachten, hier gibt es viele alte Hinweise und gefährliches Halbwissen; kommerzielle Dienstleister spekulieren mit den Ängsten der Vereine und wollen daraus Profit generieren. Nutzen Sie die Seite des LSB NRW und die oben angegebene Seite VIBSS-Seite
• Bleiben Sie nicht passiv, sondern beschäftigen Sie sich aktiv mit dem Datenschutz in Ihrem Verein und dokumentieren Sie dies
• Fragen Sie nach Expertisen zum Thema Datenschutz in Ihrem Verein. Häufig befasst sich ein Mitglied Ihres Vereins bereits beruflich mit dem Thema und kann Sie in Ihrer Arbeit unterstützen.

Wir hoffen, Ihnen damit einen guten Einblick in die Erfordernisse zum Datenschutz für Vereine gegeben zu haben. Wichtig ist und bleibt es, sich auf den Weg zu machen und den Weg zu dokumentieren.

Die komplette Broschüre inklusive einiger Muster Schreiben zum Thema Datenschutz im Sportverein finden Sie hier: http://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Download/VIBSS-Infopapiere/IP-Datenschutz-im-Sportverein_2018_01_30.pdf.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr SSB-Team

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