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Förderung der Übungsarbeit im Sportverein auch 2016 möglich!

9. März 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch im Jahr 2016 können die Sportvereine wieder Anträge auf Förderung der Übungsarbeit im Sportverein beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. stellen. Die Antragstellung ist vom 01. März bis zum 31. Mai 2016 möglich. Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der Frist. Beachten Sie bitte, dass Sie als Voraussetzung für die Antragstellung
u. a. die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Förderung der Übungsarbeit online im Förderportal des LSB NRW. Sie werden feststellen, dass die neue Online-Version ein wenig verändert aussieht, als Sie es aus den Vorjahren gewohnt sind. Neben der Anpassung an das Design des Landessportbundes NRW  wurde auf eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gelegt.

Für die Nutzung des Online-Verfahrens brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben. Klicken Sie auf diesen Link und geben dann Ihre Zugangsdaten ein:
Link zur Beantragung von Mitteln zur Förderung der Übungsarbeit im Sportverein
Als Hilfestellung zum Ausfüllen des Antrages ist hier ein Anleitungsvideo für Sie hinterlegt:

Anleitungsvideo

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Antragstellung. Sollten technische Probleme auftreten, nutzen Sie bitte folgende Emailadresse:

foerderportal@lsb-nrw.de 

oder kontaktieren uns per Telefon:
Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Herr Bergmann/Frau Streyer/Herr Metz oder Frau Schleuter, Tel.: 0203 7381-935/ -936/ -619 oder -910, uebungsarbeit@lsb-nrw.de  

Ihr Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Referat Förderprogramme/KJP

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