Startseite Service News Sicherheitsförderung im Schulsport – LSB erwirkt Antwort auch für den außerunterrichtlichen Schulsport

Sicherheitsförderung im Schulsport – LSB erwirkt Antwort auch für den außerunterrichtlichen Schulsport

9. März 2015

Liebe Sportvereine in der Zusammenarbeit mit Schulen!

Hintergrund vieler Diskussion zum Thema der fachlichen Voraussetzungen zur Anleitung von Schulsport-Angeboten war die Annahme, dass sich durch den neuen „ Erlass  zur Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 1.12.14 in dieser Frage Grundlegendes geändert habe. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Außerunterrichtliche Sport- und Bewegungsangebote, wie sie viele von euch im Ganztag oder auch im Rahmen einer Schulsport-AG durchführen, dürfen von

 - Lehrerinnen und Lehrer, die auch Sportunterricht erteilen dürfen,

 - Personen, die über entsprechende Qualifikationen der Sportverbände und -bünde (z. B. Übungsleiter/innen-C, Trainerinnen und Trainer) verfügen,

 - geeigneten Personen, die über fachliche Voraussetzungen und Erfahrungen verfügen (z. B. Personen mit Erfahrungen im Kinder- und Jugendsport, Fachkräfte von Anstellungsträgern, weitere geeignete externe Fachkräfte),

geleitet werden.

So wird die zeitnah veröffentlichte Antwort auf die Frage “Wer darf außerunterrichtliche Bewegungs-, Sport- und Spielangebote (z. B. im Ganztag) leiten?“ in einer FAQ-Liste des Ministeriums für Schule und Weiterbildung lauten.

Vgl. auch: http://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und-gesundheitsfoerderung/neu-erlass-sicherheitsfoerderung-im-schulsport/faq/fachliche-voraussetzungen.html

Dabei hat immer die Schulleitung die Verantwortung in der Entscheidung über die geeigneten  fachlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Bewegungsfelder bzw. Sportbereiche, der dafür eingesetzten Personen, auch im Bereich des Ganztages.

Wir empfehlen  die Übungsleiter- bzw. Trainer-C-Ausbildung für eure Mitarbeiter im Einsatz in der Schule.

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