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Freibeträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Tätige erhöht

Bild Freibetrag ÜL

12. März 2013

Bundesrat beschließt am 01.03.2013 das Gesetz zur Stützung des Ehrenamtes...

Das Gesetz trifft rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft. Die Sportvereine dürfen dem Übungsleiter nun eine jährlichen Freibetrag von 2.400,- Euro (bisher 2.100,- Euro) auszahlen.

Der Ehrenamtsfreibetrag, z. B. für Vorstände, steigt von 500,- auf 720,- Euro jährlich. Mit diesem Gesetz treten auch entschärfte Haftungsregelungen für ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder in Einkommenssteuer und Zivilrecht in Kraft.

Weitere Informationen finden sie hier.

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