Startseite Service News Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein

Beantragung des Erweiterten Führungszeugnisses für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein

22. Mai 2015

SSB Newsletter 2015 Nr. 16

Im Zusammenhang mit den Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt der Stadt Dortmund und den Sportvereinen gemäß Bundeskinderschutzgesetz (§ 72 a SGB VIII) haben Jugendamt und Ordnungsamt der Stadt Dortmund mit dem Jugendring und dem StadtSportBund Dortmund eine vereinfachte Regelung zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses abgesprochen.
Sportvereine können in diesem vereinfachten Verfahren eine Sammelbeantragung von erweiterten Führungszeugnissen nach § 30a BZRG für in Dortmund gemeldete Personen vornehmen.

Dazu werden die als beschreibbare pdf-Dateien angefügten Formulare (Sammelliste und Deckblatt) benötigt. In die Sammellisten werden alle Personen eingetragen, die das erweiterte Führungszeugnis beantragen. Diese Personen müssen auf der Sammelliste eigenhändig unterschreiben. Zu den Sammellisten wird jeweils ein Deckblatt beigefügt, das von der Person unter Benennung der Vereinsfunktion unterschrieben wird, die die Unterzeichnung in Augenschein genommen hat. Anschließend wird dieses Deckblatt mit dem Vereinsstempel versehen und auf die jeweiligen Sammellisten geheftet. In diesem vereinfachten Verfahren müssen keine Kopien der Personalausweise oder Beglaubigungen beigefügt werden.

Wichtig: Dieses Verfahren ist nur für in Dortmund gemeldete Personen möglich!

Die persönlichen Einzelbeantragungen der erweiterten Führungszeugnisse durch die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit können mit der ausgefüllten Anlage 8 direkt bei den Bürgerdiensten beantragt werden. Dazu benötigen die Personen ihren Personalausweis. Auch eine schriftliche Beantragung ist möglich. Für die schriftliche Einzelbeantragung ist allerdings eine beglaubigte Kopie des Personalausweises vorzulegen

Der SSB Dortmund berichtete:
„Zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen verlangt das Jugendamt Dortmund bis zum 01.09.15 den Abschluss von Vereinbarungen durch die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe. Das Gesetz ist seit 01.01.2012 in Kraft und die Umsetzung für Dortmund wurde im November 2014 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschlossen.

Mit den Vereinbarungen bestätigen die Vereine und Fachschaften, dass sie keine einschlägig vorbestraften Personen in der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigen und auch regelmäßig überprüfen, ob ihre Mitarbeiter/-innen persönlich geeignet sind, in dem sie sich u. a. erweiterte Führungszeugnisse vorlegen lassen.“

Zahlreiche Sportvereinsvertreter aus über 70 Sportvereinen waren bei den durchgeführten vier Informationsveranstaltungen Mitte April zugegen und informierten sich zu den Zusammenhängen.
Die Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII pdf-Dokument sollen bis zum 01.09.15 an das Jugendamt der Stadt Dortmund, z. Hd. Herrn Michael Doerrer, Märkische Straße 24 - 26, 44141 Dortmund gehen.

Alle wichtigen Dateien finden Sie auch auf unserer Homepage im Downloadbereich hier.

Ansprechpartner beim SSB Dortmund:
Regina Büchle Telefon: 0231 50-11109 E-Mail: r.buechle@ssb-do.de
Geschäftsstelle: 0231 50 111 11 E-Mail: info@ssb-do.de

Ansprechpartner beim Jugendamt Dortmund:
Michael Doerrer
Daniel Kolb  Telefon: 0231 50-27268 E-Mail: info72@dortmund.de

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