Förderung der Digitalisierung von Vereinen in NRW!
Wie in der letzten Woche angekündigt, haben Sportvereine die Möglichkeit eine Förderung zur Digitalisierung zu beantragen. Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. Für die Vereine des SSB Dortmund stehen 500.000 € aus diesen Fördermitteln der EU zur Verfügung!
Ziel des Förderprogrammes ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur, die Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen und die Förderung der Aus-, Fort-, und Weiterbildung. Neben der Anschaffung von z. B. Laptops und Videokonferenzsystemen ist auch die Finanzierung von digitaler Steuerungstechnik für Sporthallen, Sportanlagen und Vereinsgebäuden möglich.
*Nicht förderfähig sind beispielsweise:
• Digitales Sportequipment wie z.B. Segelflugsimulator, E-Sport, VR-Fechtanzug, digitale Schießanlage
• Dienstleistungen
• Etwaige Einrichtungskosten oder sonstige mit der Anschaffung verbundene notwendige Dienstleistungen
• Smartphones
• Software, die ohne Bezug zur gekauften Hardware erworben wird.
• Verlängerung von Softwarelizenzen
• Neuerwerb von Softwarelizenzen
• Erstellung von Webseiten
Die Förderung der Sportvereine basiert auf einem Weiterleitungsverfahren von EU-Mitteln. Zeitlicher Ablauf:
• Antragsstellung bis 10.03.2023 mit dem beigefügten Antragsformular, inkl. der Vorhabensbeschreibung und Ihrem aktuell gültigen Freistellungsbescheid per E-Mail an n.euler@ssb-do.de
• Nach Durchsicht aller eingegangenen Anträge behält sich der SSB-Vorstand vor bei einer Überzeichnung des Programms einen Eigenanteil einzufordern oder auf der Grundlage von Mitgliederzahlen des Antrag stellenden Vereins Fördergrenzen festzulegen.
• Bis zum 10.07.2023 erhält der Antragssteller den Weiterleitungsvertrag (die Bewilligung) durch den SSB Dortmund.
• Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) beginnt mit dem Erhalt des unterschriebenen Weiterleitungsvertrages und endet spätestens am 15.09.2023. Vorzeitig getätigte Anschaffungen sind nicht förderfähig!
• Für die Beschaffung/Vergabe sind mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
• Vorlage des Verwendungsnachweises beim SSB Dortmund nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 15.09.2023
• Die Auszahlung der Gelder durch den SSB Dortmund an die Vereine geschieht nach der Prüfung des Verwendungsnachweises und der Auszahlung des Förderbetrags durch die Bezirksregierung an den SSB Dortmund.
• Die EU-Mittel werden bis zum 31.12.2023 von der Bezirksregierung an den SSB ausgezahlt und im Anschluss an die Vereine ausgezahlt, d.h. eine volle Vorfinanzierung durch die Vereine ist notwendig..
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Um Ihre ersten Fragen beantworten zu können, bieten wir am kommenden Dienstag, den 31.01.2023 um 18:00 Uhr eine Videosprechstunde zum Förderprogramm an. Bitte melden Sie sich bis Dienstag, den 31.01.2023 um 12:00 Uhr per Mail dazu an.
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des LSB.
Bitte informieren Sie sich hier vorab über die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Anschaffungen:
Jetzt Digitalförderung für Sportvereine beantragen | Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. (lsb.nrw)
Ihre Ansprechpartnerinnen sind Lydia Brinkmann und Nadine Euler.
Sie erreichen uns per Mail und unter den Rufnummern (0231) 50 111 03 und (0231) 50 111 14
Haben Sie Fragen oder benötigen weitere Unterstützung?
Ihre Ansprechpartner*innen sind:
Lydia Brinkmann Nadine Euler
l.brinkmann@ssb-do.de n.euler@ssb-do.de
(0231) 50111 03 (0231) 50 111 14