Der Antrag ist formlos an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu stellen und sollte ferner umfassen (kann auch nachgereicht werden):
- einen aktuellen Freistellungsbescheid
- einen Vereinsregisterauszug
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Original-Schreiben hier.
Wir bedauern diesen zusätzlichen, für eine Gebührenbefreiung jedoch notwendigen, Aufwand für Sie als ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände.
Abschließend möchten wir auf die in der kommenden Woche beginnende jährliche online-Bestandserhebung der Vereine hinweisen. Hierzu erhalten Sie eine zusätzliche Mail mit den notwendigen Informationen.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Verein zunächst noch alles Gute in diesem Jahr und einen guten Start in ein hoffentlich besseres Jahr 2021!
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
aus dem LSB NRW
Georg Westermann
Leiter des Stabes