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Hinweis zum Transparenzregister für Sportvereine in NRW!

12. Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie einen wichtigen Hinweis des LandesSportBund NRW zur Kenntnis und Umsetzung:

Wie sie beiliegendem Schreiben des Deutschen Olympischen Sportbundes entnehmen können, empfiehlt dieser, kurzfristig bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen. Diese Gebühr wird vom Bundesanzeiger – Verlag für einen Eintrag gemeinnütziger Vereine in das Transparenzregister erhoben. Konnte im vergangenen Jahr hierzu eine allgemeingültige Regelung getroffen werden, so teilt der DOSB nun mit, dass jeder Verein einen eigenen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen muss.

Die Frist hierfür ist der 31.12.2020 - bitte beachten Sie folgenden Hinweis unter: https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?1!

Der Antrag ist formlos an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu stellen und sollte ferner umfassen (kann auch nachgereicht werden):

- einen aktuellen Freistellungsbescheid
- einen Vereinsregisterauszug

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Original-Schreiben hier.

Wir bedauern diesen zusätzlichen, für eine Gebührenbefreiung jedoch notwendigen, Aufwand für Sie als ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände.
Abschließend möchten wir auf die in der kommenden Woche beginnende jährliche online-Bestandserhebung der Vereine hinweisen. Hierzu erhalten Sie eine zusätzliche Mail mit den notwendigen Informationen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Verein zunächst noch alles Gute in diesem Jahr und einen guten Start in ein hoffentlich besseres Jahr 2021!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
aus dem LSB NRW

Georg Westermann
Leiter des Stabes

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