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LSB Förderprogramm "1000x1000-Anerkennung für Sportvereine" auch in 2015

22. April 2015

SSB Newsletter 2015 Nr. 11

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen fördern im Jahr 2015 im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erneut das Engagement von Sportvereinen im schulischen Ganztag und in Kindertageseinrichtungen.

Das Landesprogramm „1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein" ermöglicht ein besseres Miteinander von Sportvereinen sowohl mit Schulen als auch mit Kindertageseinrichtungen.

Allgemeine Zielsetzungen des Landesprogramms

Sportvereine sollen im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit unterstützt werden und sich als verlässlicher Bildungs- und Erziehungspartner kommunal etablieren.
Bestehende Kooperationsformen für Sportvereine im schulischen Ganztag als auch mit Kindertageseinrichtungen werden erweitert und neue Aktionen entwickelt. Neue Ausgestaltungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Kooperationen von Sportvereinen mit Tageseinrichtungen für Kinder werden besonders auf niederschwelliger Basis ausgebaut und gestärkt.
Sportvereine werden motiviert, Kooperationspartner von Schule und Kindertageseinrichtungen zu werden.

Die Fördermittel dürfen eingesetzt werden für:

Maßnahmen, die zur Ausgestaltung der Kooperationen Sportverein – Kindertageseinrichtung bzw. Sportverein – Ganztagsschule beitragen, wie z. B. Aktionen, Angebote, Ferienangebote.
Maßnahmen, die der Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Vereinsmitarbeiter/innen zur Durchführung des Angebotes dienen.
Anschaffung von Bewegungs-, Spiel- und Sportgeräten, die zur Umsetzung von Kooperationsangeboten/-aktionen gebraucht werden.
Entgelte für den Einsatz der qualifizierten Vereinsmitarbeiter/innen. (Nur bei Kooperation Sportverein – Kindertageseinrichtungen)

(Beispiele hierzu finden Sie im Anhang hier.)

Insgesamt können in diesem Jahr wieder 26 Sportvereine (mindestens 18 im Bereich Ganztag und maximal 8 im Bereich Kita) gefördert werden. Jeder Verein kann 2015 nur einmal gefördert werden, wobei sich die Bewilligung nur auf einen der beiden Bereiche beziehen kann, Ganztag oder Kita.
Die Förderung kann auch für Maßnahmen gestellt werden, die bereits im Bewilligungszeitraum (01.01.2015 - 31.12.2015) begonnen wurden. Hierfür muss ein formloser Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn beigefügt werden (ebenfalls im Anhang hier).

Die Anträge können bis zum 24.04.2015 beim SSB Dortmund gestellt werden. Das entsprechende Formblatt (Anlage B) zur Antragstellung haben wir im Anhang angefügt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Anträge, die nach dem Stichtag beim SSB Dortmund eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können. Sollten mehr als 26 Anträge eingehen, wird eine Auswahlkommission entscheiden, welche Projekte dem LSB NRW vorgeschlagen und benannt werden.
Wieder eine tolle Möglichkeit für die Mitglieder des SSB Dortmund eine attraktive Förderung zu bekommen. Für weitere Informationen melden Sie sich bei unserem Mitarbeiter Raffael Diers (0231 - 50 111 03; r.diers@ssb-do.de) des SSB Dortmund.

Mit freundlichen Grüßen
StadtSportBund Dortmund e. V.

Mathias Grasediek
Geschäftsführer

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