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Antragsstellung für Mittel zur Förderung ihrer Übungsarbeit beim LSB NRW

28. Februar 2013

SSB Newsletter Nr. 6

Liebe Sportfreunde/innen,

folgende Mitteilung des LSB NRW erfolgte an seine Bünde:

Auch im Jahre 2013 können die Sportvereine wieder Mittel zur Förderung ihrer Übungsarbeit beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. beantragen. Die Antragstellung ist vom 01. März bis zum 31. Mai 2013 möglich. Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig innerhalb der Frist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen zu können.

Sie können den Antrag direkt online auf unserem Sportportal stellen. Dafür brauchen Sie nur die Zugangsdaten, die Sie auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet haben. Klicken Sie auf diesen Link und geben dann Ihre Zugangsdaten ein:

Antrag auf Förderung der Übungsarbeit online stellen.

Hier gibt es ein Anleitungsvideo für die Antragstellung online, den Antrag in Papierform und die Richtlinien zur Förderung der Übungsarbeit.

Kontakt ist möglich unter:
Landessportbund Nordrhein-Westfalen,
Frau Streyer / Frau Semerci / Herr Stratmann / Herr Bergmann,
Tel.: 0203 7381-936/ -910/ -619 oder -935,
uebungsarbeit@lsb-nrw.de .

Falls noch Fragen hierzu bestehen sollten, steht Ihnen auch der SSB Dortmund gerne beratend zur Verfügung unter Tel.: 0231 50 111 11 oder info@ssb-do.de .

Mit freundlichen Grüßen aus dem
StadtSportBund Dortmund

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