Das Landeskinderschutzgesetz NRW
Seit 2022 gilt in NRW das Landeskinderschutzgesetz. Es hat direkte Auswirkungen auf die Arbeit in Sportvereinen. Der Vorsitzende der Sportjugend Dortmund Holger Maurer informierte auf der Mitgliederversammlung am 26.04.2023 über das Gesetz, seine Auswirkungen auf die Vereinsarbeit und die Unterstützungsangebote des SSB und der Sportjugend Dortmund.