Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der empfohlenen Schritte für den Umgang mit Grenzverletzungen und Verdachtsfällen im Verein:
- Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt.
- Den Schilderungen der Betroffenen zuhören und Glauben schenken.
- Opferschutz und Diskretion haben oberste Priorität. Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten sind zu achten.
- Nichts über den Kopf der Betroffenen entscheiden. Darauf hinweisen, dass man sich ggf. selbst Hilfe holen muss.
- Zeitnah eine Ansprechperson oder Fachberatungsstelle hinzuziehen.
- Jede Person kann sich kostenfrei und anonym bei einer Fachstelle beraten lassen (§ 8b SGB VIII).
- Nichts im Alleingang unternehmen. Die tatverdächtige Person nicht ansprechen.
- Sicherung und Dokumentation: kurz und sachlich – Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Art der Feststellung, Inhalt des Gesprächs.
- Alle weiteren Maßnahmen mit der betroffenen Person abstimmen.
- Vorstand informieren.
- Bei konkretem Verdacht frühzeitig Rechtsberatung einholen. Diese ist nach Antragstellung über den LSB möglich.
- Zuständigkeiten und Kommunikationswege festlegen, ggf. ein Krisenteam bilden.
- Äußerungen von Verdachtsmomenten gegenüber Dritten müssen unterbleiben (§ 187 StGB Verleumdung).