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Organisationsstruktur
Der StadtSportBund Dortmund e. V. ist in mehreren Gremien organisiert, die gemeinsam eine strukturierte Arbeitsweise sicherstellen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die zentralen Organe und ihre Aufgaben.
SSB Geschäftsstelle
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des SSB Dortmund. Sie ist zuständig für alle grundlegenden Beschlüsse und Kontrollen, sofern diese Aufgaben nicht durch die Satzung anderen Organen übertragen wurden.
Sie setzt sich zusammen aus den Delegierten der Dortmunder Sportvereine sowie Vertretungen weiterer Gremien.
Ständige Konferenzen
Die ständige Konferenz setzt sich zusammen aus den Fachschaftsvertretern, den Mitgliedern des Vorstands, den Mitgliedern des Beirates und 2 Vertretern der Sportjugend.
Ständige KonferenzenVorstand
Der Vorstand übernimmt die operative Führung des SSB und vertritt die Interessen aller Mitglieder nach innen und außen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Zusammensetzung:
- Vorstandsvorsitzender
- Vorsitzender „Finanzen“
- Vorsitzende „Sport und Gesellschaft“
- Geschäftsführer
- Vorstand „Vereins- und Verbandsentwicklung"
- Vorsitzender der Sportjugend
Sportjugend
Die Sportjugend organisiert sich eigenständig innerhalb der Satzung und Ordnungen. Sie entscheidet selbst über ihre finanziellen Mittel und deren Verwendung.
Vorstand SportjugendBeirat
Der Beirat unterstützt, berät und kontrolliert den Vorstand. Er wird für vier Jahre gewählt.
Zusammensetzung:
- Er besteht aus bis zu 7 Vereins- oder Fachschaftsvertretern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
- Bis zu 3 Personen aus Gesellschaft, Politik, Wissenschaft o. ä., die von der ständigen Konferenz berufen werden.
Hallenausschuss
Der Hallenausschuss ist zuständig für:
- Die Vergabe der städtischen Sporthallen an Wochenenden und Feiertagen
- Die Koordination aller Trainingszeiten in den Sporthallen (nur 3-fach Sporthallen)
Zusammensetzung:
- Der Vorstandsvorsitzende des SSB (Ausschussvorsitz)
- Je ein Vertreter der Fachverbände Basketball, Handball und Volleyball
- Der Geschäftsführer des SSB
- Ein Vertreter der Stadt Dortmund (Geschäftsbereich Sport)
Vergabeverfahren:
Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung aller Vereine und Verbände. Meisterschaftsspiele haben Vorrang. Anträge müssen jährlich bis zum 30. April eingereicht werden – für den Zeitraum von September bis April des Folgejahres.