- Gefördert werden Aus- und Fortbildungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der angeschlossenen Landessportbünde/Fachverbände sowie Stadt- und Kreissportbünde (Sportförderrichtlinien 6.1.4 ff.).
- Nicht gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen von kommerziellen oder sonstigen Anbietern. Je Qualifizierungsmaßnahme kann der Verein einen Zuschuss von 80 % der Maßnahmenkosten über den StadtSportBund Dortmund beantragen. Es können maximal 1.000,00 € pro Maßnahme beantragt werden.
- Für die Tätigkeit von Vereinsmanager*innen erhält ein Sportverein in Dortmund gemäß den Sportförderrichtlinien 6.1.3 ff. einen Zuschuss in Höhe von 1.200,00 € jährlich. Abhängig von der Mitgliederzahl des Vereins ist dies für bis zu drei Personen möglich.
Ein Verein erhält auch schon dann eine Förderung, wenn Führungskräfte vier Module (min.1 Aufbaumodul) aus dem Angebot für angehende Vereinsmanager*innen absolviert haben. Die Ausbildungskosten werden im Rahmen der Sportförderrichtlinien der Stadt Dortmund zu einem großen Teil erstattet. - Die Zuschüsse werden auf Antrag beim SSB Dortmund e. V. über die Sport- und Freizeitbetriebe - Geschäftsbereich Sport in der Stadt Dortmund ausgezahlt.