Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
wir möchten Sie auf ein Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW hinweisen. Es enthält wichtige Informationen für alle Sportverbände und Vereine im Zusammenhang mit Banden- und Trikotwerbung für Sportwetten. Gemäß § 21 Abs. 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) sind in Deutschland Verbote zu beachten.
Hier finden Sie das Schreiben des Ministeriums.
Mathias Grasediek
Geschäftsführer
StadtSportBund Dortmund e. V.