Liebe Sportfreunde, Liebe Sportfreundinnnen, im Jahre 2009 hat die Bundesregierung Frequenzen an Mobilfunkunternehmer versteigert, die durch die Digitalisierung des Rundfunks freigeworden sind. Schon zum damaligen Zeitpunkt war bekannt, dass die verkauften Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz auch für den Betrieb von drahtlosen Produktionsmitteln (z.B. Funkmikrofone und Headsets) benötigt werden, die bei einer Vielzahl von Veranstaltungen und Wettkämpfen im Einsatz sind. Somit werden bei der Nutzung der versteigerten Frequenzen durch die Mobilfunkunternehmer für den Ausbau des neuen Breitbandstandards Störungen bzw. Totalausfälle bei den oben genannten Funkmikrofonen auftreten, die eine ordnungsgemäße Nutzung nicht mehr zulassen. Bei den drahtlosen Produktionsmitteln handelt es sich um handelsübliche Geräte, die sicherlich auch bei Ihnen und in Ihren Sportvereinen eingesetzt werden.
Der Bundesrat hat der oben beschriebenen Versteigerung der Funkfrequenzen an Mobilfunkunternehmer zugestimmt unter dem Vorbehalt , dass "der Erlös aus der Versteigerung der Frequenzen zur Deckung der Kosten eingesetzt werden, die bei notwendigen technischen Umstellungen entstehen". Die Bundesregierung hatte daraufhin zu Protokoll gegeben, dass sie die nachweislich bis Ende des Jahres 2015 entstehenden Kosten in angemessener Form tragen werde.
In den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern hat der Bund sich bereit erklärt, einen Entschädigungsfond mit 124.000.000 Euro auszustatten. Im Jahre 2011 sollen davon 70.000.000 Euro zur Auszahlung kommen, im Jahre 2012 die restlichen 54.000.000 Euro. Das Erstattungsverfahren soll nach Informationen des LSB im November 2011 beginnen und wird nach dem "first-come-first-serve-Prinzip" durchgeführt. Zurzeit gibt es noch keine Antragsformulare und es ist auch noch unklar, über welche Verwaltungsstelle das Entschädigungsverfahren abgewickelt werden soll.
Wir erwarten mit dem Beginn des Entschädigungsverfahrens einen gigantischen Wettbewerb um die Entschädigungszahlungen aus ganz Deutschland und aus vielen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. Kultur- und Bildungseinrichtungen, Kommunen). Wir möchten Sie deshalb bitten, einen möglichen Entschädigungsanspruch zu prüfen und notwendige Antragsunterlagen (Kaufbelege und Geräteinformationen) zusammenzustellen und an uns zu übermitteln. Damit eine schnellstmögliche Antragsstellung nach Bekanntgabe des Antragsbeginns sichergestellt ist, senden Sie bitten diese Unterlagen bis zum 31 .10.2011 an den Landessportbund NRW zu Händen von Frau Ramona Clemens (Kontakt unter Tel. 02303 7381-850 / Fax 02303 7381-3850 oder ramona.clemens@lsb-nrw.de).
Um Ihnen die Orientierung in dieser sicherlich schwierigen Thematik zu erleichtern, haben wir Ihnen weitergehende Informationen (siehe Anhang) des Herstellerverbandes APWPT beigelegt. Sobald die noch offenen Fragen geklärt worden sind, werden wir Sie umgehend darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen Landessportbund Nordrhein-Westfalen Fragen und Antworten zu drahtlosen Mikrofonsystemen Information für die Nutzung drahtloser Mikrofonsysteme Frequenzspektrum |