![]() |
SSB Newsletter 2011 Nr. 12 |
|
Allgemeine Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe |
Liebe Sportfreundinnen, der Bundesrat und Bundestag haben rückwirkend zum 01.01.2011 das Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Am 29.03.2011 wurde das Gesetzespaket im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Leistungen erhalten alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen. Hierzu zählen: Bedarfe für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind. Eine Prüfung, ob die Kinder und Jugendlichen zum anspruchs-berechtigten Personenkreis gehören, erfolgt durch das Sozialamt und muss nicht durch die Vereine durchgeführt werden. Die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe (Vereinsbeiträge) werden nur nach Antrag gewährt. Antragsvordrucke können beim Callcenter (doline) der Stadt Dortmund unter der Rufnummer 500 angefordert werden. Zusätzlich stehen diese auf der Internetseite der Stadt Dortmund unter www.dortmund.de zum Download bereit. Hier können auch weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket abgerufen werden. Eine Arbeitsgruppe zur Bearbeitung der Anträge befindet sich in der Gründungsphase. Anträge von Empfängern von Wohngeld und Kinderzuschlag werden derzeit zwar entgegen genommen, können aber noch nicht abschießend bearbeitet werden, da es sich hierbei um Landesrecht handelt, so dass der Bund diese Aufgabe den Kommunen nicht übertragen kann. Eine landesrechtliche Regelung erfolgte bislang noch nicht. Anträge werden später beschieden. Die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe (Vereinsbeiträge) müssen durch die Eltern für jedes Kind gesondert beantragt werden, dazu wird auch eine Bestätigung der Vereinszugehörigkeit benötigt. Da eine Erstattung an die Eltern gesetzlich nicht vorgesehen ist, wird eine Direktabrechnung mit den Vereinen angestrebt. Mit sportlichen Grüßen aus dem StadtSportBund Dortmund e. V.
|
|
Kontakt: |
|